Ist meine Marke geschützt, wenn ich die Anmeldung einreiche?
Der Markenschutz entsteht nach Anmeldung der Marke, sobald sie in das Register eingetragen wird. Eine Anmeldung einer Unionsmarke gibt dem Inhaber bereits Rechte. Beispielsweise kann er Widerspruch gegen später eingereichte Markenanmeldungen einlegen, die mit seiner Markenanmeldung identisch oder ähnlich sind. Außerdem kann eine Unionsmarkenanmeldung Gegenstand eines Rechtsübergangs, eines dinglichen Rechts sowie von Zwangsvollstreckungen, Insolvenzverfahren und Lizenzen sein.
Weiterführende Informationen über den Benutzungsnachweis und die ernsthafte Benutzung können Sie hier entnehmen:
Benutzung einer Marke
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